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Mietmakler: Wer zahlt die Provision und wann lohnt sich die Hilfe?

Ein Mietmakler kann die Wohnungssuche oder Vermietung erleichtern. Doch welche Leistungen gehören dazu, was kostet der Service und welche Rechte haben Mieter und Vermieter in Deutschland?

Introduction

Wer eine Wohnung sucht, kennt das Problem: interessante Anzeigen sind schnell verschwunden, Besichtigungstermine passen nicht und manchmal bleibt eine Bewerbung ohne Antwort. Ein Mietmakler kann dabei helfen, passende Mietwohnungen zu finden und den Kontakt zwischen Interessenten und Vermietern herzustellen.

Auch für Eigentümer ist ein Makler häufig eine praktische Unterstützung. Er organisiert Besichtigungen, beantwortet Fragen und begleitet die Auswahl geeigneter Mieter.

Doch wer bezahlt dafür? In Deutschland gilt bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip. Die gesetzlichen Regeln entscheiden darüber, wann eine Provision verlangt werden darf.

Quick Facts: Das Wichtigste im Überblick

Merkmal Information
Berufsbezeichnung Mietmakler / Wohnungsvermittler
Tätigkeitsbereich Vermittlung von Mietwohnungen
Zielgruppen Mieter und Vermieter
Wichtigstes Gesetz Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)
Bestellerprinzip Seit 1. Juni 2015
Provision für Wohnungssuchende Nur unter bestimmten Voraussetzungen
Gesetzliche Obergrenze für Mieter Zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer
Maklervertrag Textform erforderlich
Provisionsanspruch Grundsätzlich bei erfolgreicher Vermittlung
Stand Oktober 2026

Was ist ein Mietmakler?

Ein Mietmakler ist ein Immobilienvermittler, der Vermieter und potenzielle Mieter zusammenbringt. Seine Arbeit konzentriert sich auf Mietobjekte, insbesondere Wohnungen und Häuser.

Während ein Immobilienmakler auch beim Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen tätig sein kann, beschäftigt sich ein Mietmakler hauptsächlich mit der Vermietung.

Die Aufgaben unterscheiden sich je nach Auftrag. Manchmal übernimmt der Makler fast den gesamten Vermietungsprozess. In anderen Fällen sucht er lediglich eine passende Wohnung für einen bestimmten Kunden.

Für beide Seiten kann das Zeit sparen.

Ein guter Vermittler sollte den örtlichen Wohnungsmarkt kennen, verständlich kommunizieren und offen über mögliche Kosten informieren.

Welche Aufgaben übernimmt ein Wohnungsvermittler?

Die Arbeit beginnt häufig lange vor dem ersten Besichtigungstermin.

Unterstützung für Vermieter

Wer eine Wohnung vermieten möchte, muss passende Interessenten finden und zahlreiche organisatorische Aufgaben erledigen.

Ein Makler kann beispielsweise:

  • Den örtlichen Mietmarkt einschätzen
  • Bei der Festlegung eines Angebotspreises helfen
  • Wohnungsanzeigen erstellen
  • Fotos und Informationen zum Objekt zusammenstellen
  • Anfragen von Interessenten beantworten
  • Besichtigungstermine organisieren
  • Bewerbungsunterlagen prüfen
  • Bei der Mieterauswahl unterstützen
  • Die Kommunikation bis zum Vertragsabschluss begleiten

Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, sollte im Maklervertrag stehen.

Die endgültige Entscheidung über den Mietvertrag liegt normalerweise beim Vermieter.

Unterstützung für Wohnungssuchende

Auch Mieter können einen Makler mit einer gezielten Suche beauftragen.

Dabei werden zunächst wichtige Kriterien besprochen. Dazu gehören die gewünschte Stadt, die maximale Miete, die Wohnfläche und der geplante Einzugstermin.

Anschließend sucht der Vermittler nach geeigneten Angeboten.

Besonders bei wenig Zeit, einem Umzug in eine andere Stadt oder speziellen Wohnungswünschen kann ein solcher Auftrag hilfreich sein.

Allerdings garantiert auch ein erfahrener Vermittler nicht, dass sofort eine passende Wohnung verfügbar ist.

Wer muss die Maklerprovision bezahlen?

Für die Vermittlung von Wohnraum gilt in Deutschland seit dem 1. Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip.

Der Grundgedanke ist einfach: Wer den Makler beauftragt, soll grundsätzlich auch für dessen Dienstleistung bezahlen.

Allerdings reicht es für eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden nicht aus, dass er einen Makler kontaktiert oder eine Anzeige beantwortet.

Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt

Beauftragt ein Eigentümer einen Vermittler damit, einen geeigneten Mieter zu finden, muss grundsätzlich der Vermieter die vereinbarte Provision tragen.

Der Makler darf diese Kosten nicht einfach an den späteren Mieter weitergeben.

Das gilt auch dann, wenn der Wohnungssuchende durch eine Anzeige des Vermittlers auf die Wohnung aufmerksam wird.

Wenn der Wohnungssuchende den Makler beauftragt

Eine Provision des Mieters ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Dazu muss insbesondere ein Vermittlungsvertrag in Textform bestehen. Außerdem muss der Makler den Auftrag, die konkrete Wohnung anzubieten, ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrags vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten eingeholt haben.

War die Wohnung bereits im Vermittlungsbestand des Maklers, kann er dafür nicht einfach eine Provision vom suchenden Mieter verlangen.

Die Regelungen finden sich in § 2 WoVermRG.

Wie hoch darf die Provision sein?

Wenn ein Wohnungssuchender rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, beträgt die maximale Vermittlungsprovision grundsätzlich zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben dabei außer Betracht.

Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent ergibt sich häufig ein Höchstbetrag von 2,38 Nettokaltmieten.

Beispiel zur Berechnung

Angenommen, eine Wohnung kostet monatlich 900 Euro Nettokaltmiete.

Berechnung Betrag
Nettokaltmiete 900 €
Zwei Monatskaltmieten 1.800 €
Umsatzsteuer (19 %) 342 €
Maximale Provision inklusive Umsatzsteuer 2.142 €

Dieses Beispiel gilt nur, wenn der Mieter überhaupt provisionspflichtig ist und der reguläre Umsatzsteuersatz angewendet wird.

Wichtig: Die gesetzliche Höchstgrenze von zwei Monatsmieten gilt für Provisionen, die vom Wohnungssuchenden verlangt werden. Bei einem Maklervertrag mit dem Vermieter ist die Vergütungshöhe nicht in gleicher Weise gesetzlich begrenzt und kann grundsätzlich vereinbart werden.

Wann entsteht der Anspruch auf Bezahlung?

Bei der Wohnraumvermittlung ist der erfolgreiche Abschluss eines Mietvertrags eine zentrale Voraussetzung für die Vermittlungsprovision.

Es genügt also grundsätzlich nicht, eine Wohnung lediglich vorzuschlagen oder eine Besichtigung durchzuführen.

Der Mietvertrag muss aufgrund der Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit des Maklers zustande gekommen sein.

Wer keine Wohnung anmietet, schuldet deshalb im Regelfall keine Vermittlungsprovision.

Für bestimmte nachgewiesene Auslagen kennt das Gesetz besondere Regelungen. Diese dürfen jedoch nicht als versteckte Vermittlungsgebühren verwendet werden.

Welche Vorteile bietet ein professioneller Vermittler?

Ob die Beauftragung sinnvoll ist, hängt stark von der Situation ab.

Weniger organisatorischer Aufwand

Die Terminplanung kostet Zeit. Besonders bei mehreren Interessenten entsteht schnell viel Arbeit.

Ein Vermittler kann Anfragen bündeln, Besichtigungen vorbereiten und Rückmeldungen koordinieren.

Marktkenntnisse vor Ort

Ein ortskundiger Makler kennt häufig die Unterschiede zwischen einzelnen Stadtteilen und die Nachfrage nach bestimmten Wohnungsgrößen.

Das kann helfen, realistische Erwartungen bei Mietpreisen und Ausstattung zu entwickeln.

Unterstützung bei der Kommunikation

Fragen zu Einzugsterminen, Unterlagen und Vertragsbedingungen können direkt über den Vermittler geklärt werden.

Bei vielen Bewerbern erleichtert eine klare Kommunikation den Ablauf.

Hilfe bei besonderen Anforderungen

Nicht jeder sucht eine gewöhnliche Zweizimmerwohnung.

Barrierearme Wohnungen, bestimmte Lagen oder ein kurzfristiger Einzug können die Suche schwieriger machen. Ein gezielter Suchauftrag kann dann sinnvoll sein.

Welche Nachteile sollte man bedenken?

Ein Makler ist nicht in jeder Situation erforderlich.

In Regionen mit vielen verfügbaren Wohnungen kann eine eigenständige Suche ausreichen.

Auch Eigentümer, die bereits einen geeigneten Mieter kennen, benötigen möglicherweise keine zusätzliche Vermittlung.

Hinzu kommt die Kostenfrage. Eine vereinbarte Provision kann für den Auftraggeber eine erhebliche Ausgabe darstellen.

Deshalb sollte man vor der Beauftragung genau prüfen, welche Leistungen angeboten werden und welche Verpflichtungen entstehen.

Ein weiterer Punkt: Nicht jeder Vermittler verfügt über gleich viel Erfahrung im gewünschten Stadtteil oder mit der jeweiligen Immobilienart.

Wie findet man einen seriösen Anbieter?

Ein seriöser Vermittler sollte verständlich erklären können, wie er arbeitet und welche Kosten entstehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen folgende Punkte:

  1. Nachvollziehbare Kontaktdaten: Ein gewerblicher Anbieter sollte mit überprüfbaren Unternehmensangaben auftreten.
  2. Klare Provisionsbedingungen: Die Vergütung und ihre Voraussetzungen sollten vor Vertragsabschluss feststehen.
  3. Kenntnisse des lokalen Markts: Erfahrungen mit vergleichbaren Wohnungen sind hilfreich.
  4. Transparente Wohnungsangaben: Mietpreis, Wohnfläche, Lage und Nebenkosten sollten möglichst eindeutig beschrieben werden.
  5. Keine versteckten Gebühren: Ungewöhnliche Zahlungen für Besichtigungen oder Bearbeitung sollten kritisch geprüft werden.
  6. Schriftlich nachvollziehbare Absprachen: Wichtige Zusagen und Bedingungen sollten dokumentiert werden.

Für gewerblich tätige Immobilienmakler ist grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich.

Eine professionelle Website allein beweist allerdings noch nicht, dass ein Anbieter zuverlässig ist.

Welche Unterlagen werden bei der Wohnungssuche benötigt?

Vermieter möchten häufig prüfen, ob ein Bewerber die Wohnung langfristig bezahlen kann.

Deshalb werden im Verlauf einer Bewerbung verschiedene Unterlagen angefragt.

Dazu können Einkommensnachweise, eine Mieterselbstauskunft oder geeignete Nachweise zur Zahlungsfähigkeit gehören.

Welche personenbezogenen Daten verlangt werden dürfen, hängt jedoch auch vom Zeitpunkt und Zweck der Anfrage ab.

Wohnungssuchende sollten sensible Unterlagen nicht unaufgefordert an unbekannte Personen senden.

Es ist ratsam, zuerst die Identität des Anbieters und die Echtheit des Wohnungsangebots zu prüfen.

Mietmakler oder selbst eine Wohnung suchen?

Beide Wege haben ihre Vorteile.

Kriterium Mit Makler Eigenständige Suche
Zeitaufwand Kann geringer sein Häufig höher
Wohnungsangebote Abhängig vom Vermittler Selbst recherchiert
Unterstützung Persönliche Begleitung möglich Eigenverantwortlich
Provision Je nach Auftrag und Gesetz Keine eigene Vermittlungsprovision
Organisation Teilweise durch Makler Selbst übernommen
Auswahl Abhängig vom Suchauftrag Direkt durch Wohnungssuchenden

Wer eine Wohnung in einer vertrauten Gegend sucht und genügend Zeit hat, kann oft gut ohne Vermittler auskommen.

Anders sieht es bei einem überregionalen Umzug aus. Dort kann lokale Unterstützung nützlich sein, besonders wenn persönliche Besichtigungstermine schwer zu organisieren sind.

Welche Besonderheiten gelten bei Gewerbeimmobilien?

Nicht jede Vermietung unterliegt denselben gesetzlichen Provisionsregeln.

Bei Mietwohnungen gelten die besonderen Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes.

Bei gewerblichen Mietobjekten, beispielsweise Ladenflächen, Büros oder Lagerhallen, findet das wohnraumspezifische Bestellerprinzip dagegen grundsätzlich keine Anwendung.

Dort werden Provisionsregelungen regelmäßig individuell vereinbart.

Auch deshalb ist es wichtig, zwischen Wohnraumvermittlung und Gewerbevermietung zu unterscheiden.

Wann lohnt sich die Beauftragung besonders?

Ein Vermittler kann sinnvoll sein, wenn ein Vermieter wenig Zeit für Besichtigungen und Bewerberkommunikation hat.

Auch für Menschen, die aus beruflichen Gründen kurzfristig umziehen müssen, kann eine gezielte Wohnungssuche hilfreich sein.

Entscheidend bleibt aber das Verhältnis zwischen Aufwand, Leistungsumfang und möglicher Vergütung.

Wer mehrere passende Angebote selbst finden kann, braucht unter Umständen keine kostenpflichtige Unterstützung.

Ein Makler ist also keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermietung oder Wohnungssuche, sondern eine mögliche Dienstleistung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was macht ein Mietmakler?

Er vermittelt Mietobjekte zwischen Vermietern und Wohnungssuchenden. Zu seinen Aufgaben können Wohnungssuche, Inserate, Besichtigungen und Kommunikation gehören.

2. Wer zahlt die Provision bei einer Mietwohnung?

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der den Makler beauftragt. Ein Wohnungssuchender wird nur unter den besonderen Voraussetzungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes provisionspflichtig.

3. Wie teuer ist ein Vermittler für Mieter?

Bei einer rechtlich zulässigen Mieterprovision dürfen höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben außen vor.

4. Darf ein Makler Geld für eine Besichtigung verlangen?

Eine gewöhnliche Besichtigungs- oder Bearbeitungsgebühr im Zusammenhang mit der Wohnungsvermittlung darf nicht als zusätzliche Vergütung erhoben werden. Das Wohnungsvermittlungsgesetz enthält hierzu klare Einschränkungen.

5. Muss ich zahlen, wenn kein Mietvertrag zustande kommt?

Eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision entsteht grundsätzlich nicht, wenn kein Mietvertrag aufgrund der Vermittlung zustande kommt. Gesetzliche Sonderregelungen zu nachgewiesenen Auslagen sind davon zu unterscheiden.

6. Ist ein Maklervertrag mündlich gültig?

Für Wohnungsvermittlungsverträge schreibt das Gesetz Textform vor. Ein rein mündlich vereinbarter Wohnungsvermittlungsvertrag genügt dieser Anforderung nicht.

7. Kann ich eine Wohnung ohne Makler mieten?

Ja. Viele Vermieter bieten ihre Immobilien direkt an. Eine Vermittlung durch einen Makler ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

8. Gilt das Bestellerprinzip auch für Geschäftsräume?

Nein. Das besondere Bestellerprinzip des Wohnungsvermittlungsgesetzes betrifft die Vermittlung von Wohnraum und gilt grundsätzlich nicht für reine Gewerbemietverträge.

Final Thought

Ein Mietmakler kann sowohl Vermietern als auch Wohnungssuchenden viel Arbeit abnehmen. Besonders dann, wenn Zeit fehlt oder besondere Anforderungen an eine Wohnung bestehen, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein.

Wichtig ist, die rechtlichen Regeln zu kennen. Nicht jeder Wohnungssuchende muss eine Provision bezahlen, und eine erfolgreiche Vermittlung allein bedeutet noch nicht automatisch, dass der Mieter zahlungspflichtig ist.

Wer vor der Beauftragung Leistungen, Vertragsbedingungen und mögliche Kosten prüft, kann besser entscheiden, ob sich ein Vermittler tatsächlich lohnt.

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